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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis
mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind
nur dann verbindlich, wenn sie von der Hägele GmbH
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden
oder Änderungen der Bedingungen - auch Erklärungen
der Geschäftsstellen und Vertreter von der Hägele
GmbH - sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens
der Hägele GmbH rechtsgültig.
1.2 Die Angebote von der Hägele
GmbH sind in Bezug auf Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen
usw. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch die Hägele GmbH als
abgeschlossen.
1.3 Ergeben Auskünfte oder sonstige
Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung
der Ansprüche der Hägele GmbH, so ist die Hägele
GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit
zu verlangen und weitere Auslieferungen einzustellen. Wird
dies vom Auftraggeber abgelehnt, kann die Hägele GmbH
unter Ausschluß jeglicher Ersatzansprüche wegen
Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Die bis
zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.
1.4 Der Auftraggeber stellt die Hägele
GmbH die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen
wie z. B. Daten, Vervielfältigungsvorlagen, Druckfilme,
Datenträger etc. kostenlos entsprechend den vorgegebenen
Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate,
zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser
Unterlagen, während diese sich im Besitz der Firma
Hägele GmbH befinden, haftet die Hägele GmbH maximal
in Höhe der Materialkosten für ein neues Duplikat.
Daten werden kostenlos vom Kunden neu zur Verfügung
gestellt. Die Hägele GmbH ist nicht zu einer Überprüfung
der vom Kunden angelieferten Unterlagen verpflichtet. Einer
aus fehlerhaften, vom Kunden angelieferten Unterlagen sich
ergebende mangelhaften Ausführung begründen keine
Gewährleistungsansprüche für den Kunden.
Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Werkzeuge
und Materialien (z. B. Glassmaster, Stamper etc.) verbleiben
im Eigentum der Hägele GmbH, und zwar auch dann, wenn
der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.
1.5 Die Hägele GmbH ist nicht
verpflichtet, Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper
für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate
nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach
werden die bei der Hägele GmbH lagernden Produktionsunterlagen,
Glassmaster und Stamper ohne besondere Benachrichtigung
des Auftraggebers vernichtet. Der Auftraggeber kann jedoch
vor Ablauf der vorgegebenen Frist die Rückgabe der
von ihm eingereichten Produktionsunterlagen auf seine Kosten
verlangen. Die Hägele GmbH haftet auch nicht länger
als 6 Monate, gerechnet ab Eingang oder Herstellung derselben,
für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen
(Glassmastern und Stampern).
1.6 Technisch bedingte Farbabweichungen
beim CD-Aufdruck oder bei Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe
berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und
stellen keine Wertminderung dar. Farbweichungen können
überhaupt nur dann angemängelt werden, wenn eine
unserer Spezifikationen entsprechende, druckverbindliche
Vorlage mitgeliefert wird.
1.7 Schadensersatzforderungen des
Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn die
Hägele GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen werden kann. Die Hägele GmbH haftet nicht
für etwaige Folgeschäden, die dem Auftraggeber
oder einem Dritten durch einen Auftrag entstehen.
1.8 Verbindlich für die Hägele
GmbH sind immer die unter www.haegelegmbg.de hinterlegten,
aktuellen Spezifikationen, die auf Nachfrage von der Hägele
GmbH übermittelt werden können. Vorhergehende
Spezifikationen verlieren mit Veröffentlichung neuer
Spezifikationen die Gültigkeit.
2. Lieferbedingungen
2.1 Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener
Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur
Versandbereitschaft, frühestens jedoch ab Eingang sämtlicher
kundenseitig beizustellender Produktionsunterlagen in den
Spezifikationen entsprechender und durch die Hägele
GmbH weiterverarbeitbarer Form. Verzögert sich der
Versand durch Umstände, die nicht von der Hägele
GmbH zu vertreten sind, so gilt als Versandtag der Tag der
Versandbereitschaft bei der Hägele GmbH. Wird eine
vereinbarte Lieferfrist von der Hägele GmbH überschritten,
so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von
ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens zwei
Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig
und gelten als selbständige Geschäfte.
2.2 Unvorhergesehene Lieferhindernisse,
wie z. B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, die durch
höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs-
oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o. ä.
entstehen, berechtigen die Hägele GmbH, nach Wahl entsprechende
Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden
Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Besteller
keinerlei Ansprüche gegenüber der Hägele
GmbH geltend machen.
3. Preise und Versand
3.1 Die von die Hägele GmbH angegebenen gültigen Preise
verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt,
zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung
des Belegs geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind
unfrei.
3.2 Die Hägele GmbH ist aus
produktionsbedingten Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen
berechtigt, wobei die gelieferte Menge dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt wird.
3.3 Der Versand erfolgt nach Wahl
von der Hägele GmbH ab Werk auf Gefahr des Empfängers,
auch wenn eigene Transportmittel eingesetzt werden.
4. Zahlungen
4.1 Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne
jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen
der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher
Bestätigung durch die Hägele GmbH gültig. Bei
Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist
die Hägele GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von
Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten
Sätze zu berechnen. Weist die Hägele GmbH höhere
Zinsen nach, so ist die Hägele GmbH berechtigt, diese zu
berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf
Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens
bleiben vorbehalten.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung
aus der Geschäftsverbindung von der Hägele GmbH
für fällig erklärt werden. Sämtliche
Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann
auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende
Anweisungen des Kunden sind unwirksam.
4.3 Die Hägele GmbH behält
sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen
bis zu zwei Drittel der entstehenden Rechnungskosten als
Anzahlung zu verlangen.
5. Reklamation und Mängel
5.1 Mängel sind der Hägele GmbH nach Eingang der
Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle
innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Mängel
sowie Zusendung entsprechender Muster in ausreichender Stückzahl
anzuzeigen. Ware, die nach Versand durch die Hägele
GmbH, be- oder verarbeitet oder vom Kunden weiterverkauft
worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Läßt
der Kunde die Ware bei der Hägele GmbH auf Lager nehmen,
so sind Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der
Rechnung, die die Hägele GmbH über die Ware gestellt
hat, anzuzeigen. Die Hägele GmbH ist verpflichtet,
in diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung
der auf Lager genommenen Ware innerhalb dieser Fristen zu
geben. Nach Ablauf der Fristen angezeigte Mängel und
Reklamationen werden nicht anerkannt.
5.2 Mängel und Lieferverzüge,
die aus nicht von die Hägele GmbH zu vertretenden Gründen,
z. B. nicht den Spezifikationen entsprechende Produktionsunterlagen,
entstehen, werden nicht anerkannt.
5.3 Bei frist- und formgerechter
und berechtigter Beanstandung hat die Hägele GmbH nach seiner
Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist,
zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift, zur Nachbesserung
oder sich mit einer teilweisen Gutschrift einverstanden
zu erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hägele GmbH die beanstandete Ware innerhalb einer angemessenen
Frist zur Verfügung zu stellen.
5.4 Weitergehende Ansprüche
des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb
eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch
die Hägele GmbH ein.
5.5 Bei Sonderposten oder Restposten
ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl
beschränkt sich dieses darauf, daß Ausschußware
geliefert sei.
5.6 Rücksendungen die nachweislich
von der Hägele GmbH gelieferter Ware dürfen nur
nach schriftlicher Zustimmung von der Hägele GmbH erfolgen
und werden nur mit einem von der Hägele GmbH zur Verfügung
gestellten Rücklieferschein angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher,
auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden, hierzu gehören auch bedingte Forderungen,
bleiben die verkauften Waren Eigentum von der Hägele
GmbH. Der Kunde willigt hierdurch ausdrücklich darin
ein, daß die Hägele GmbH bei Verzug des Kunden
jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügung
des Kunden zu entfernen; der Käufer verzichtet auf
den Einwand der verbotenen Eigenmacht.
6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern,
zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung
und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
6.3 Veräußert der Kunde
die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt ausdrücklich
sämtliche sich aus dem Verkauf ergebenden Ansprüche
vollständig und unwiderruflich an die Hägele GmbH ab.
7. Zahlungsunfähigkeit und
Insolvenz
7.1 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz
des Kunden ist die Hägele GmbH berechtigt, die noch in seinem
Eigentum stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen
und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle
hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Weitergehende
Rechte bleiben vorbehalten.
8. Warenkennzeichnung, Urheberrechte,
Haftung
8.1 Jede Veränderung der von der Hägele GmbH gelieferten
Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen
(Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten
gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig.
Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen
die Hägele GmbH geltend gemacht werden, ist die Hägele
GmbH davon freizustellen.
8.2 Es wird darauf hingewiesen, daß
dem Export der von der Hägele GmbH gelieferten Ware
möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte
Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Die Hägele
GmbH lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern
solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.
8.3 Der Kunde gewährleistet,
dass sämtliche bei der Hägele GmbH in Auftrag
gegebenen Artikel in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä.
nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster,
Warenzeichen u. ä. und andere gesetzlichen Ge- und
Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen
Ansprüche gegen die Hägele GmbH erhoben werden
oder Verfahren gegen die Hägele GmbH eingeleitet werden,
ist die Hägele GmbH von diesen Ansprüchen bzw.
den daraus entstehenden Kosten freizustellen.
8.4 Auf Verlangen von der Hägele
GmbH ist der Kunde verpflichtet, Nachweise über seine
Berechtigung zur Herstellung der bei der Hägele GmbH
in Auftrag gegebenen Ware unverzüglich zu erbringen.
Dies schließt ausdrücklich alle Leistungsschutzrechte,
Vervielfältigungsrechte und Lizenzrechte ein. Der Kunde
stellt die Hägele GmbH schon jetzt von allen Kosten
und Ansprüchen, die sich aus Verstößen gegen
oben genannte Rechte ergeben, frei.
8.5 Bei offensichtlichen Verstößen
gegen Ge- und Verbote wie unter 8. aufgelistet, ist die Hägele GmbH
berechtigt, die Auftragsannahme und -ausführung zu
verweigern, entsprechend zuständige Stellen zu informieren
und vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sicherzustellen.
9. Abwehrklausel
9.1 Den obigen Bedingungen widersprechende oder ergänzende
AGB´s des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
auch wenn der Kunde den Auftrag unter Hinweis auf seine
AGB´s erteilt. Anderes gilt nur, wenn die Hägele GmbH
die AGB´s des Kunden ausdrücklich akzeptiert.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Böblingen. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder
Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers
gegen die Hägele GmbH, ist das für Böblingen
zuständige Amts- bzw. Landgericht.
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